INFO FLUGBETRIEB
Das Wiesbaden Army Airfield (WAAF), auch bekannt als Flugplatz Erbenheim, wird seit den 1970er Jahren von der US Army betrieben. Hier befindet sich die Standortverwaltung der US Army Garnison Wiesbaden. Der militärische Auftrag der Luftfahrzeugflotte, die vom 1-214. Aviation Regiment verwaltet wird, ist in erster Linie der Passagiertransport. Das 1-214. Aviation Regiment hat unterschiedliche Missionen, wozu auch die Unterstützung von Aktivitäten in ganz Europa gehört.
Ca. 20-40 Prozent der jährlichen Flugbewegungen sind Transitflüge, die den vom Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim kontrollierten Luftraum passiert haben. Dazu zählen u.a. Notfallflüge zum Transport von Patienten in umliegende Krankenhäuser, Kontrollflüge privater Unternehmen zur Prüfung von Gleisen oder Oberleitungen, Polizei- und ADAC-Flüge zur Verkehrsüberwachung etc.
DROHNENANFRAGEN
Der Luftraum des Wiesbaden Army Airfields, auch Class D Luftraum genannt, erstreckt sich senkrecht vom Boden bis auf ca. 450 Meter über dem Meeresspiegel. Horizontal erstreckt sich der Class D Luftraum über einen großen Teil Wiesbadens und den nördlichen Teil von Mainz.
Die Deutsche Flugsicherung hat hierzu eine App entwickelt, die Drohnenbetreibern hilft, genau zu bestimmen, wie und wo der geplante Aufstieg angemeldet werden muss.
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/ Drohnenflug/Regeln/DFS- DrohnenApp/
Um einen geplanten Drohnenaufstieg bei unserem Airfield anzumelden, füllen Sie bitte ein Antragsformular aus und senden es unterschrieben per Email an unser Airfield. Hier geht’s zum Formular.
Bitte beachten Sie, dass eine positive Rückmeldung unseres Airfields keine Aufstiegsgenehmigung ist und auch nicht die örtlichen Bestimmungen und Einschränkungen für den Flug außer Kraft setzt.
MASSENAUFSTIEG VON KINDERLUFTBALLONS
Auch das Fliegenlassen von Kinderluftballons/Partyluftballons muss bei unserem Airfield angemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass solch ein Aufstieg zunächst bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) angemeldet werden muss. Dort finden Sie einen Online-Antrag. Hier geht’s zum Online-Antrag.
Um ein Fliegenlassen von Kinderluftballons/Partyluftballons bei unserem Airfield anzumelden, füllen Sie bitte ein Antragsformular aus und senden es unterschrieben an unser Airfield. Hier geht’s zum Formular.
LÄRMBESCHWERDEN
Wir achten streng darauf, die deutschen Luftfahrtregeln einzuhalten und würden uns daher über Ihr Feedback freuen. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle unsere Flüge mit wichtigen militärischen Missionen zusammenhängen, die bestehenden Vorschriften und Vereinbarungen entsprechen, um die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umgebung zu minimieren.
Wenn Sie eine Lärmbeschwerde einreichen möchten, klicken Sie bitte hier.
Sie können uns Ihr Anliegen auch telefonisch vortragen unter (0611) 143-548-4076.
Gern können Sie sich mit Ihrer Anfrage auch an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden:
Bürgertelefon für Lärmbeschwerden (kostenlos): 0800-8620730
Postadresse:
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Luftwaffenkaserne Wahn
Postfach 90 61 10 / 529
51127 Köln
Oder per Email: FLIZ@bundeswehr.org
SOMMERNACHTSFLUGPROGRAMM
Unsere Flugrouten wurden sorgfältig ausgewählt und angepasst und wir fliegen – solange es die militärischen Anforderungen zulassen – weitgehend tagsüber. Unsere Flugbesatzungen müssen jedoch in einigen Low-Level- und Nachtflugtrainings die Leistungs- und Kompetenzstandards einhalten und dürfen daher an jedem deutschen Werktag (ausgenommen sind deutsche Feiertage) bis Mitternacht fliegen. In den Monaten Mai bis August sind Landungen jedoch nach Mitternacht, aber nicht nach 2 Uhr morgens erlaubt. Spezifische Tage, an denen diese Flüge erscheinen, sind Teil unseres Sommernachtsflugprogramms (SNFP), das in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden entwickelt wurde.